Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 05.11.1993

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 14.10.1993 - 8 Ta 342/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4142
LAG Hamm, 14.10.1993 - 8 Ta 342/93 (https://dejure.org/1993,4142)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.10.1993 - 8 Ta 342/93 (https://dejure.org/1993,4142)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Oktober 1993 - 8 Ta 342/93 (https://dejure.org/1993,4142)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwaltskostenfestsetzung; Prozeßkostenhilfe; Rechtsprechungsänderung; Verwirkung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 575
  • MDR 1994, 72
  • NZA 1994, 286
  • Rpfleger 1994, 171
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Berlin, 04.09.1998 - 87 T 600/97
    Dieser Gedanke ist auf andere Sachverhalte kostenrechtlicher Natur übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 441; OLG Celle JurBüro 1983, 1324 und LAG Hamm NJW-RR 1994, 575 für das Erinnerungsrecht wegen einer unrichtigen Vergütungsfestsetzung zugunsten des beigeordneten Anwalts; KG Rpfleger 1981, 456 für die Rückforderung von Sachverständigenentschädigung; LG Kleve JurBüro 1985, 1663 und JurBüro 1986, 1384 für die Rückforderung von Beratungshilfekosten) und auch verfassungsrechtlich zur inhaltlichen Ausgestaltung des auch für den Gesichtspunkt der Verwirkung maßgeblichen Vertrauensschutzes des Empfängers unberechtigter Leistungen aus der Staatskasse geeignet (vgl. BVerfG JurBüro 1983, 1325).

    Zum anderen fehlen analogiefähige Vorschriften oder allgemeine Rechtsgrundsätze, auf die sich eine abweichende Entscheidung, der aus Gründen der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung eindeutige Maßstäbe zugrunde liegen müßten, stützen ließe (vgl. KG Rpfleger 1981, 456; LAG Hamm NJW-RR 1994, 575).

  • OVG Hamburg, 24.06.2010 - 3 So 146/09

    Rückforderung von bereits festgesetzter Dolmetschervergütung

    Dementsprechend kann ein Zeitraum von unter einem Jahr auch bei einem Rückforderungsanspruch wegen einer zu Unrecht gezahlten Dolmetschervergütung allenfalls beim Vorliegen ganz besonderer Umstände - solche sind hier nicht erkennbar - als ausreichend angesehen werden, um ein schützenswertes Vertrauen in den Fortbestand der Dolmetschervergütung zu begründen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl v. 29.8.1974, NJW 1974, 705, 706; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.2.1991, Justiz 1991, 208 f.; LAG Hamm, Beschl. v. 14.10.1993, MDR 1994, 72).
  • LG Stendal, 11.08.2010 - 25 T 107/10

    Abberufung des Gesamtvollstreckungsverwalters bei auf objektiven Umständen

    § 574 ZPO ist auf Gesamtvollstreckungsverfahren, die vor dem 01.01.1999 beantragt wurden, anwendbar (vgl. BGH NJW-RR 1994, 575).
  • KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06

    Besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare Fachkenntnisse eines Betreuers

    Es ist in der Rechtsprechung und in der Literatur anerkannt, dass die nachträgliche Kürzung einer durch die Staatskasse bereits ausgezahlten Vergütung zeitlich nicht unbegrenzt möglich ist (vgl. Senat, KG-Report 2004, 144 zur Festsetzung der Entschädigung eines Sachverständigen; OLG Hamm NJW-RR 1994, 575 zur Vergütung des beigeordneten Anwalts).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.11.1993 - 3 Wx 488/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9981
OLG Düsseldorf, 05.11.1993 - 3 Wx 488/93 (https://dejure.org/1993,9981)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.1993 - 3 Wx 488/93 (https://dejure.org/1993,9981)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 1993 - 3 Wx 488/93 (https://dejure.org/1993,9981)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1994, 171
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens -

    Der Gesetzgeber hat dadurch, daß er in der Insolvenzordnung für die Anfechtbarkeit von Prozeßkostenhilfeentscheidungen keine von der Zivilprozeßordnung abweichende Regelung getroffen hat, - wie auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG, NJW-RR 1992, 828 [829]; OLG Zweibrücken, JurBüro 1992, 111; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1994, 171; Zöller/Philippi, a.a.O., § 127 Rdnr. 41) - die Beschränkung der Rechtsmittel bei der Prozeßkostenhilfe gegenüber dem Hauptsacheverfahren bewußt in Kauf genommen.
  • OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 107/02

    Erbrecht des Kindes trotz vertraglichen Ausschlusses- Zulässigkeit der Beschwerde

    Diese Beurteilung führte u.a. zu dem Ergebnis, daß die Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts, durch die es für seine Instanz Prozeßkostenhilfe versagt hat, nach § 567 Abs. 3 S. 1 ZPO ausgeschlossen war (BayObLGZ 1991, 414 = NJW-RR 1992, 828; OLG Bremen OLGZ 1992, 292; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 166; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 171; Senat, Beschluß vom 17.09.1992 - 15 W 251/92 -).
  • OLG Frankfurt, 20.01.1995 - 20 W 21/95

    Testamentsanfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten -

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  • OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03

    Zum Entstehen des Anspruchs auf Wohngeldzahlungen gegenüber neu eingetretenem

    Diese Beurteilung führte u.a. zu dem Ergebnis, dass die Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts, durch die es für seine Instanz Prozesskostenhilfe versagt hat, nach § 567 Abs. 3 S. 1 ZPO ausgeschlossen war (BayObLGZ 1991, 414 = NJW-RR 1992, 828; OLG Bremen OLGZ 1992, 292; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 166; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 171; Senat, Beschluss vom 17.09.1992 -15 W 251/92 -).
  • OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 27/01

    Prozesskostenhilfe - freiwillige Gerichtsbarkeit - Versagung in der

    Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Prozeßkostenhilfe versagenden Beschluß des Landgerichts ist entsprechend § 567 Abs. 3 Satz 1 ZPO unzulässig (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 828; OLG Bremen FamRZ 1992, 583; OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 1012, 1013; OLG Düsseldorf RPfleger 1994, 171; OLG Schleswig, SchlHA 1974, 103; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 14 Rn. 34; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 8. Aufl., § 14 Rn. 7).
  • OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 28/01

    Prozesskostenhilfe - freiwillige Gerichtsbarkeit - Versagung in der

    Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Prozeßkostenhilfe versagenden Beschluß des Landgerichts ist entsprechend § 567 Abs. 3 Satz 1 ZPO unzulässig (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 828; OLG Bremen FamRZ 1992, 583; OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 1012, 1013; OLG Düsseldorf RPfleger 1994, 171; OLG Schleswig, SchlHA 1974, 103; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 14 Rn. 34; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 8. Aufl., § 14 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 24.03.2003 - 15 W 96/03

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung einer Unterbringung einer zu betreuenden Person im

    Diese Beurteilung führte u.a. zu dem Ergebnis, dass die Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts, durch die es für seine Instanz Prozesskostenhilfe versagt hat, nach § 567 Abs. 3 S. 1 ZPO ausgeschlossen war (BayObLGZ 1991, 414 = NJW-RR 1992, 828; OLG Bremen OLGZ 1992, 292; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 166; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 171; Senat, Beschluss vom 17.09.1992 - 15 W 251/92 -).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2000 - 11 Wx 112/00

    Ausweisung wegen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung - Vereitelung konkret

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senates folgt daraus, dass im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen eine Entscheidung des Landgerichts, mit der Prozesskostenhilfe für die Beschwerdeinstanz abgelehnt wurde, eine Beschwerde zum Oberlandesgericht nicht gegeben ist (Senatsbeschluss vom 08.02.00 - 11 Wx 17/00 - ebenso BayObLG MDR 1992, 514; OLG Zweibrücken MDR 1992, 612; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 171).
  • OLG Köln, 24.03.1999 - 2 W 61/99

    Voraussetzungen des Vorliegens einer Insolvenzsache; Ausgestaltung des Anspruchs

    Der Gesetzgeber hat dadurch, daß er in der Insolvenzordnung für die Anfechtbarkeit von Prozeßkostenhilfeentscheidungen keine von der Zivilprozeßordnung abweichende Regelung getroffen hat, - nicht anders als im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BayObLG, NJW-RR 1992, 828 [8291; OLG Zweibrücken, JurBüro 1992, 11 1; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1994, 171; Keidel/Kuntze/ Schmidt, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 14. Aufl. 1999, § 15, Rdn. 35; Zöller/Philippi, a.a.O., § 127, Rdn. 41) - die Beschränkung der Rechtsmittel bei der Prozeßkostenhilfe gegenüber dem Hauptsacheverfahren bewußt in Kauf genommen.
  • BayObLG, 24.10.1995 - 2Z BR 82/95

    Beschwerde im Verfahren über die Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Nach der Entscheidung des Großen Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1991, 414 ff.) sind im Hinblick darauf von der Verweisung in § 14 FGG jetzt auch die Vorschriften der Zivilprozeßordnung erfaßt, die die Statthaftigkeit der Rechtsmittel allgemein regeln, nämlich die §§ 567, 568 ZPO (ebenso OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 166; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 171; Stein-Jonas/Bork ZPO 21. Aufl. Rn. 27, Zöller/Philippi ZPO 19. Aufl. Rn. 26, jeweils zu § 127 ; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. Rn. 35, Bassenge/Herbst FGG 7. Aufl. Anm. 2 k a.E., jeweils zu § 14 ; ebenso schon für § 127 Satz 3 ZPO a.F. BGHZ 53, 369 ).
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